Rechtsanwalt Jens reime zum Thema: Schiffsfonds
Mit dem Totalausfall haben sich viele Anleger insolventer Schiffsfonds bereits abgefunden – die Frage nach dem Schadensersatz sollte jetzt aber nicht auf die lange Bank geschoben werden!
Für Schiffsfonds verjähren 2016 Schadensersatzansprüche
In 2016 verjähren viele Schadensersatzansprüche von Anlegern insolventer Kapitalanlagegesellschaften. Davon sind auch immer wieder die Eigner von Schiffsfonds betroffen, die als Kommanditisten von Gesellschaften nicht nur den wahrscheinlichen Totalausfall ihrer Kapitalanlage verkraften müssen, sondern sich im schlimmsten Fall noch mit Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwaltungen beschäftigen müssen.
So sollten Anleger des von der GEBAB Unternehmensgruppe im Jahr 2006 aufgelegten Schiffsfonds MS Buxwind den Ablauf der Verjährungsfrist (zehnjährig/taggenau) im Auge behalten, denn im zehnten Jahr hat sich die Möglichkeit, Schadensersatz von Verantwortlichen einzufordern, leider „erledigt“. Dies gilt für sehr viele Schiffsfonds, denn die Weltwirtschaftskrise trifft insbesondere Kapitalanlagen, die kurz vor dem Auftreten der ersten Anzeichen aufgelegt und beworben wurden. Experten wissen: Die Krise war 2006 zumindest absehbar.
Anleger haben in Schiffsfonds hohe Summen investiert – Im Fall der MS Buxwind sogar Summen ab 15.000 Euro aufwärts. Kurz nach Eröffnung des Fonds geriet der Containerschiffsmarkt in finanzielle Schwierigkeiten, auch das 2014 eingeleitete Sanierungskonzept griff nicht.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, der schwerpunktmäßig Anleger aus so genannten Massenschadensfällen in aktiven Anlegergemeinschaften vertritt, ist der Meinung, dass der Fonds niemals an Anleger mit einem hohen Sicherheitsanspruch hätte verkauft werden dürfen, zudem sollten in Schadensersatzklagen auch Provisionzahlungen zur Sprache kommen.
Schiffsfondsanleger sollten sich zeitnah mit einem erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um geeignete Maßnahmen für Schadensersatzforderungen zu erörtern.“
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